Pflegegrade
der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit
unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Daraus ergibt sich die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen
genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit
(Pflegegrad 1-5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten
Begutachtungsinstruments ermittelt.
Angehörigenarbeit
Ganzheitlichkeit in der Pflege und Betreuung bedeutet in unserer Einrichtung, dass die einzelnen Bewohnenden in ihrem bisherigen sozialen Kontakt bzw. als Teil ihrer Familie zu sehen sind. Angehörige sind oftmals Experten in Bezug auf ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Durch ihre soziale und emotionale Bindung zum Bewohnenden und aufgrund der biografischen Kenntnisse über diesen, betrachten wir Angehörige als wichtig für die partnerschaftliche Kooperation.
In unserer Einrichtung streben wir daher an, die Angehörigen partnerschaftlich in die Versorgung unserer Bewohner zu integrieren. Möglich sind folgende Formen der Angehörigenarbeit:
- Einbeziehung in die Pflegeplanung
- Ggf. Einbeziehung der Angehörigen in die praktische Pflege ihres Familienmitgliedes
- Offene Strukturen für Angehörige (z. B. Besuchsmöglichkeit zu jeder Zeit, Miteinbeziehung von Angehörigen bei der Gestaltung von Festen, Durchführung von Wohngruppenaktivitäten wie z. B. Singen, Backen, Kaffeenachmittage, Gestaltung von Räumen ....)
- Erinnerungs- und Biografiearbeit
- Angehörigenberatung durch Pflegekraft, Einrichtungs- , Pflegedienst-und Betreuungsleitung
- Interessenvertretung