Gewaltschutzkonzept
Aufnahmekriterien für Krippen-/und Kindergartenkinder in DRK-Kindertagesstätten
Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eines jeden Kindes vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr (SGB VIII §24).
Entscheidend für die Auswahl sind Alter des Kindes, zur Verfügung stehende Plätze (Krippe, Elementar/ Betreuungszeiten) und die Priorisierung der Eltern im Kita-Portal.
Die Aufnahme wird nicht aus Gründen der Herkunft, der Nationalität oder andere konfessioneller, weltanschaulicher oder ethischer Gründe verweigert. Soweit möglich, werden die Plätze mit Freiwerden nachbelegt, so dass es nicht zu Leerständen kommt.
Sollten mehr Anmeldungen als freie Plätze in der DRK-Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, sind vorrangige Kriterien für die Aufnahme eines Kindes zu berücksichtigen:
Erstranging werden alle Kinder aus der Standortgemeinde der Kita berücksichtigt, zweitrangig werden Kinder aus umliegenden Gemeinden berücksichtigt.
Geschwisterkinder / Kinder einer Familie im gleichen Kindergarten werden vorrangig berücksichtigt
Besondere Berücksichtigung der beruflichen Situation von Erziehungsberechtigten, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, die:
einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden
sich in Ausbildung (Beruf, Schule, Hochschule) befinden
an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit o. ä. im Sinne des SGB teilnehmen
eine dem Kindeswohl entsprechende Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nicht gewährleistet ist
ein besonderer Förderungsbedarf bei Kindern aus sozial- und bildungsbenachteiligten Familien, z. B. zur Sprach-, Gesundheits- und Entwicklungsförderung
besondere Belastung einer Familie (z. B. psychische Erkrankung, Drogenkonsum) eingeschränkte Mobilität der Familie (Erreichbarkeit der Kita)
Geburtsdatum des Kindes, d.h. bei begrenzter Anzahl von Plätzen werden die ältestes Kinder – kurz vor Schulpflicht – vorrangig berücksichtigt
Soziale Indikationen / Inklusion / Empfehlungen der sozialen Dienste oder anderen Jugendhilfeeinrichtungen werden vorrangig berücksichtigt.
Bei gleichen Voraussetzung der Punkte 1 – 7 entscheidet der Zeitpunkt der Voranmeldung.
Erhalt einer ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur (Alter, Geschlecht der Kinder, sozialer Hintergrund) in der Kindertagesstätte
Übergang Krippe – Elementar:
Ein Kind, das bereits als Krippenkind eine Kindertagesstätte des DRK besucht hat, ist beim Übergang von der Krippe in den Elementarbereich vorrangig zu berücksichtigen. Hierbei kann bei voller Auslastung der Einrichtung, auch eine unter DRK-Trägerschaft stehende Einrichtung der gleichen Gemeinde bei verfügbaren Plätzen einspringen.
Die Leitungskräfte der Kitas wägen - auf der Basis gesetzlicher Vorgaben (SGB VIII § 24) – unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme bzw. die zu vereinbarende Betreuungszeit (ganztags, Zweidrittelplatz, halbtags) bei der Aufnahme des Kindes ab. In besonders gelagerten Einzelfällen sowie in Konfliktsituationen entscheidet die Leitung gemeinsam mit der Bereichsleitung in Ansprache mit der Gemeinde über eine mögliche Aufnahme.
Entsprechende Nachweise sind von den Eltern auf Nachfrage zu erbringen.