Seniorenzentrum Kaltenkirchen | Beratung

Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut beraten fühlen. Aus diesem Grunde bieten wir zukünftigen Bewohnenden und deren Angehörigen und Betreuenden die Möglichkeit, sich von der Einrichtungsleitung in einem vereinbarten Gesprächstermin über die Einrichtung beraten zu lassen und sich das Haus anzuschauen.
Unsere Bewohnenden im Hause und deren Angehörigen werden regelmäßig durch die Pflegefachkräfte zu Themen der Pflege beraten. Es ist außerdem jederzeit möglich, mit der Pflegedienstleitung einen Termin zu vereinbaren, um die Beratung zu vertiefen oder andere pflegerische Fragen zu klären.

Pflegegrade
Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.
Angehörigenarbeit
Foto: A. Zelck / DRKS

Ganzheitlichkeit in der Pflege und Betreuung bedeutet in unserer Einrichtung, dass die einzelnen Bewohnenden ihrem bisherigen sozialen Kontakt bzw. als Teil ihrer Familie zu sehen sind. Angehörige sind oftmals Experten in Bezug auf ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Durch ihre soziale und emotionale Bindung zum Bewohnenden und aufgrund der biografischen Kenntnisse über diesen, betrachten wir Angehörige als wichtig für die partnerschaftliche Kooperation.

In unserer Einrichtung streben wir daher an, die Angehörigen partnerschaftlich in die Versorgung unserer Bewohnenden zu integrieren. Möglich sind folgende Formen der Angehörigenarbeit:

  • Einbeziehung in die Pflegeplanung
  • Ggf. Einbeziehung der Angehörigen in die praktische Pflege ihres Familienmitgliedes
  • Offene Strukturen für Angehörige (z. B. Besuchsmöglichkeit zu jeder Zeit, Miteinbeziehung von Angehörigen bei der Gestaltung von Festen, Durchführung von Wohngruppenaktivitäten wie z. B. Singen, Backen, Kaffeenachmittage, Gestaltung von Räumen ....)
  • Erinnerungs- und Biografiearbeit
  • Angehörigenberatung durch Pflegekraft, Einrichtungs- , Pflegedienst-und Betreuungsleitung
  • Interessenvertretung