Pflegegrade
Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der Grad
der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit
unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Daraus ergibt sich die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen
genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit
(Pflegegrad 1-5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten
Begutachtungsinstruments ermittelt.
der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit
unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Daraus ergibt sich die Zuordnung zu einem Pflegegrad.
Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sind die in den folgenden sechs Bereichen
genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit
(Pflegegrad 1-5). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten
Begutachtungsinstruments ermittelt.
Angehörigenarbeit
Ganzheitlichkeit in der Pflege und Betreuung bedeutet in unserer Einrichtung, dass die einzelnen Bewohner in ihrem bisherigen sozialen Kontakt bzw. als Teil ihrer Familie zu sehen sind. Angehörige sind oftmals die Experten in Bezug auf ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Durch ihre soziale und emotionale Bindung zum Bewohner und aufgrund der biografischen Kenntnisse über diesen, betrachten wir Angehörige als wichtige Kooperationspartner.
In unserer Einrichtung streben wir daher an, die Angehörigen partnerschaftlich in die Versorgung unserer Bewohner zu integrieren. Möglich sind folgende Formen der Angehörigenarbeit:
Durch die DRK Angehörigenschule Am Ehrenhain haben auch Angehörige, die ihre Lieben in der Häuslichkeit pflegen, die Möglichkeit, sich von unseren Pflegeberatern im DRK kompetente Hilfe zu holen. Wichtige Informationen zur Pflege zu Hause werden in Theorie und Praxis vermittelt. Die nächsten Termine können gerne bei der Einrichtungsleitung erfragt werden.
- Einbeziehung in die Pflegeplanung
- Ggf. Einbeziehung der Angehörigen in die praktische Pflege ihres Familienmitgliedes
- Offene Strukturen für Angehörige (z. B. Besuchsmöglichkeit zu jeder Zeit, Miteinbeziehung von Angehörigen bei der Gestaltung von Festen, Durchführung von Wohngruppenaktivitäten wie z. B. Singen, Backen, Kaffeenachmittage, Gestaltung von Räumen ....)
- Erinnerungs- und Biografiearbeit
- Angehörigenberatung durch Pflegekraft, Einrichtungs- , Pflegedienst-und Betreuungsleitung
- Interessenvertreter
Durch die DRK Angehörigenschule Am Ehrenhain haben auch Angehörige, die ihre Lieben in der Häuslichkeit pflegen, die Möglichkeit, sich von unseren Pflegeberatern im DRK kompetente Hilfe zu holen. Wichtige Informationen zur Pflege zu Hause werden in Theorie und Praxis vermittelt. Die nächsten Termine können gerne bei der Einrichtungsleitung erfragt werden.